Mietbedingungen: Allgemeine Miet‒ und Nutzungsbedingungen (AGB) Anbieter:
Van Diebel Inhaber: Marcus Diebel Wittelsbacher Str. 5 89290 Buch Tel.: 01556 33 00 888 E‒Mail: info@vandiebel.de Stand: April 2026 § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über das Reisemobil, die zwischen Van Diebel (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) geschlossen werden. (2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. (3) Mieter im Sinne dieser Bedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. § 2 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die entgeltliche Überlassung eines Reisemobils für die im Mietvertrag vereinbarte Dauer. (2) Der Mietvertrag ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters. (3) Es handelt sich nicht um einen Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB. § 3 Nutzungsberechtigung und Verwendung (1) Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag benannten Personen geführt werden, sofern diese die erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Fahrerlaubnis erfüllen. Ein Mindestalter aller eingetragenen Fahrer von 23 Jahren ist Voraussetzung sowie eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren um das Wohnmobil fahren zu dürfen. (2) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften zu behandeln. (3) Untersagt ist insbesondere die Nutzung: zu motorsportlichen Zwecken, zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ohne Zustimmung, zur Begehung von Straftaten, zum Transport gefährlicher Stoffe, zur Nutzung von Festivalbesuchen
(4) Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, sowie die Zubereitung von Fisch oder anderen Meerestieren. (5) Auslandsfahrten sind grundsätzlich nur innerhalb Europas zulässig. Das Berreisen folgender Länder mit dem angemieteten Wohnmobil ist dem Mieter untersag: Belarus, Bulgarien, Island, Kasachstan, Grönland, Litauen, Moldau, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine sowie sämtliche Krisen- und Kriegsgebiete. § 4 Mietpreis, Kaution und Zusatzkosten (1) Der Mietpreis bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste und wird pro Nutzungstag berechnet. (2) Zusätzlich wird eine Servicepauschale erhoben. (3) Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Betriebskosten wie Kraftstoff, Mautgebühren (außer Österreich & Schweiz enthalten in der Servicepauschale), Stellplatzkosten sowie Bußgelder. (4) Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution zu leisten, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Abrechnung erstattet wird. (5) Zusätzliche Kosten können insbesondere bei Mehrkilometern, unzureichender Reinigung oder Beschädigungen entstehen. § 5 Vertragsschluss (1) Die Darstellung der Fahrzeuge stellt kein verbindliches Angebot dar. (2) Der Mietvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots des Mieters durch den Vermieter zustande. § 6 Zahlungsbedingungen (1) Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu leisten. (2) Der vollständige Mietpreis ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. (3) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. § 7 Rücktritt, Stornierung und Kündigung (1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht. (2) Eine Stornierung ist möglich, wobei gestaffelte Stornogebühren anfallen, die sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung richten. BIs 50 Tage vor Reiseantritt 30% des Mietpreises, von 49 - 15 Tage vor Reiseantritt 75% des Mietpreises, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Mietpreises. Am Tag der Anmietung oder bei Nichtantritt 100% des Mietpreises. Eine Stornierung muss zwingend schriftlich in Textform erfolgen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 8 Ersatzfahrzeug Ist das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar, ist der Vermieter berechtigt, ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. § 9 Pflichten bei Schäden und Unfällen (1) Bei Schäden, Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter zu informieren. (2) Der Mieter ist verpflichtet, einen detaillierten Schadensbericht zu erstellen. § 10 Rückgabe des Fahrzeugs (1) Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt (Besenrein innen + grobe Verschmutzung außen) und vollgetankt zurückzugeben. (2) Für verspätete Rückgaben kann eine Nutzungsentschädigung verlangt werden. § 11 Versicherung Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert // Teilkaskoversichert // Vollkaskoversichert. Im Schadensfall haftet der Mieter in der Regel bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. § 12 Haftung (1) Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder berechtigte Fahrer verursacht werden. (2) Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Haftung über die Selbstbeteiligung hinausgehen. (3) Der Mieter trägt die Verantwortung für sämtliche während der Mietzeit entstandenen Bußgelder und Gebühren.
(4) Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die auf Grund einer schuldhaften Verletzung seinen allgemeinen und nach diesem Mietvertrag bestehenden Fürhrsorgepflichten entstehen, im gesetzlichen Umfang. Der Vermieter ist bei Versicherungsfällen verpflichtet, zunächst die Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) in Anspruch zu nehmen. Leistungen der Versicherung mindern den Schadensersatzpflicht des Mieters.
(5) Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schaden selbst oder durch eigene Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundenverrechnungssatz je geleistete Arbeitsstunde und Person in Höhe von 80,00€ netto als angemessene Ersatzleistung vereinbart. Ebenfalls kann dem Mieter, der Aufwand des Vermieters zur Beseitigung, des durch ihn verursachten Schadens mit 80,00€ netto / angefangene Arbeitsstunde, berechnet werden. § 13 Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Vertragsabwicklung verarbeitet. § 14 Schlussbestimmungen (1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. (3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.